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Pflegekontrollbesuche unseres Pflegedienstes in Aurich

Pflegekontrollbesuche nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld beziehen, keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und somit durch eine private Pflegeperson gepflegt werden, müssen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
nicht vorgeschrieben

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4
1 x pro Vierteljahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5
1 x pro Vierteljahr

Pflegebedürftige die Kombipflege oder nur Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch nehmen, müssen keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Wir führen für Sie die Beratungseinsätze durch, rufen Sie uns einfach an, gern vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen.

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